Informationen zur Juleica und zur Ehrenamtskarte findet ihr beim Kreisjungendring München-Land hier...
Außerdem stellt der Bayerische Jugendring (BJR) alle Informationen auf www.bjr.de/handlungsfelder/ehrenamt/juleica zur Verfügung.
Eine Übersicht der Angebote zur Juleica-Ausbildung findest du hier...
Für wen gilt das Freistellungsgesetz?
Es gilt für ehrenamtliche Jugendleiter*innen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schüler*innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dieses Gesetz findet allerdings keine Anwendung. Das Kultusministerium steht derartigen Beurlaubungen positiv gegenüber, solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe dagegensprechen. Das Gesetz findet auch auf Beamten und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehenden Personen entsprechend Anwendung.
Wofür wird Freistellung gewährt?
Mit der Neufassung des Gesetzes wurden folgende Gründe festgelegt:
Was ist Jugendarbeit und wie sie funktioniert sie? Antworten finden sich auf der Seite des Bayerischen Jugendrings in verschiedenen Sprachen. Weitere Informationen gibt es hier: www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html