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Informationen zur Juleica und weitere Angebote

Was brauchst Du für einen Juleica-Antrag?

Antworten findet ihr  hier... 
Infos zur Beantragung der Juleica gibt es beim BJR.


Wo gibt es noch Fortbildungen für Ehrenamtliche der Kinder- und Jugendarbeit?

Die Übersicht zu Juleica-Ausbildungen in Bayern gibt es hier...

Ihr könnt für die Jugendarbeit frei bekommen.

Dazu gibt es das „Jugendarbeits-Freistellungsgesetz“.

Für wen gilt das Freistellungsgesetz?

  • Es gilt für Jugendleiter*innen, die arbeiten oder in der Ausbildung sind.
  • Schüler*innen können von Ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dazu gibt es aber keine Pflicht. Das Kultusministerium erlaubt aber solche Beurlaubungen, solange es keine wichtigen Gründe gibt, die dagegen sprechen.
  • Das Gesetz gilt auch für Beamte und Auszubildende bei Staat, Land und in Gemeinden.

Wofür wird Freistellung gewährt?

  • für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit ( § 11 des 8. Buches, Sozialgesetzbuch)
  • zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung in der Kinder- und Jugendarbeit dienen

Kümmert Euch früh genug um die Freistellung – mindestens vier Wochen vorher!
Wie das geht und welche Formulare Ihr dazu braucht, findet Ihr beim BJR.

Was ist Jugendarbeit und wie funktioniert sie?

Antworten gibt es auf der Seite des BJR in verschiedenen Sprachen.