Jugendarbeit macht Spaß! Das ist der Grund, warum sich allein im Kreisjugendring München‑Land rund 2.000 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen um die Belange der Jugend kümmern. Die Durchführung vieler Angebote, beispielsweise im Bereich der Ferien‑ und Freizeitpädagogik, lebt von ihrem Engagement.
Doch wie kann man sich engagieren und was braucht man dazu?
Engagieren kann man sich in Freizeitstätten, auf Ferienfahrten in Jugendverbänden und Co. Was Jugendarbeit ist und wie sie funktioniert findet sich auf der Seite des Bayerischen Jugendrings in verschiedenen Sprachen.
Die Jugendleiter*innenausbildung bietet eine solide Grundlage und ist ein Herzstück des Bildungszentrums Burg Schwaneck. Darüber hinaus im Angebot sind Fortbildungen zu Aufsichtspflicht, Prävention sexualisierter Gewalt, Erste Hilfe und weiteren Themen, die für die Jugendarbeit wichtig sind.
Sie ist die Basis: Die Jugendleiter*innen-Ausbildung macht fit für den pädagogischen Alltag in Freizeitstätten, Verbänden und für die Leitung von Ferienfahrten. Der Kurs bietet allen Jugendlichen, die sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren möchten, das notwendige Handwerkszeug. 2023 werden zwei einwöchige Kompaktkurse (Ostern und Herbst) angeboten.
Nächste Termine:
28. Oktober bis 3. November 2023
Zusammen mit einem Erste-Hilfe-Kurs, der über neun Unterrichtsstunden geht, ist die Schulung Grundlage zum Erhalt der Jugendleitungscard (JuLeiCa).
TIPP: Kurzentschlossene haben die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Wochenendkurs, 14. bis 16. Juli und 28. bis 30. Juli. Zum Erhalt der JuLeiCa ist eine Teilnahme an beiden Wochenenden nötig. Der Kurs findet im Bildungszentrum Burg Schwaneck statt.
Anmelden könnt ihr Euch über unsere Fortbildungsseite
(Orangene Box unten laden und einfach nach den entsprechenden Daten suchen)
Hier findet ihr mehr Infos!
Einfach unter Fortbildungen die orangene Box laden und unter dem jeweiligen Termin die Veranstaltung suchen, anklicken und dort anmelden.
Für wen gilt das Freistellungsgesetz?
Es gilt für ehrenamtliche Jugendleiter*innen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schüler*innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dieses Gesetz findet allerdings keine Anwendung. Das Kultusministerium steht derartigen Beurlaubungen positiv gegenüber, solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe dagegensprechen. Das Gesetz findet auch auf Beamten und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehenden Personen entsprechend Anwendung.
Wofür wird Freistellung gewährt?
Mit der Neufassung des Gesetzes wurden folgengende Gründe festgelegt:
Weitere Informationen gibt es hier: www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html
Unter www.jugendbildungsstaetten.de/angebote/juleica, www.jugendverbaende-muenchen.de/webseminare-events, www.ejm-anmeldung.de und www.jugend-oberbayern.de/veranstaltung/miteinander-trainings-vernetzungswochenende/ finden sich zudem Veranstaltungen unserer Kolleg*innen in München und ganz Bayern.