Ausbildung Ehrenamtlicher - Jugendleitungsschulung und mehr!

Jugendarbeit macht Spaß! Das ist der Grund, warum allein im KJR München‑Land rund 2.000 Ehrenamtliche mitmachen. Die Durchführung vieler Angebote lebt von ihrem Engagement. Man kann sich z.B.  in Freizeitstätten, auf Ferienfahrten und in Jugendverbänden engagieren.

Die Jugendleiter*innenausbildung ist dafür die Grundlage und somit Herzstück des Bildungszentrums Burg Schwaneck.

Außerdem gibt es Fortbildungen zu Aufsichtspflicht, Prävention sexualisierter Gewalt, Erste Hilfe und weiteren Themen, die für die Jugendarbeit wichtig sind.

Was ist Jugendarbeit und wie sie funktioniert sie? Antwort findet sich auf der Seite des Bayerischen Jugendrings in verschiedenen Sprachen.

Jugendleiter*innen-Ausbildung

Die Jugendleiter*innen-Ausbildung bereitet dich vor auf die ehrenamtliche Arbeit in Freizeitstätten, Verbänden und auf die Leitung von Ferienfahrten. Hier wird das nötige Handwerkszeug für die Tätigkeit als Jugendleiter*in vermittelt, sowie die Voraussetzung für den JuLeiCa-Ausweis geschaffen.

Jedes Jahr werden zwei einwöchige Kompaktkurse (Ostern und Herbst) und eine Wochenendschulung angeboten.

Nächste Termine:

  • Herbstkurs 2023: 30. Oktober bis 5. November auf der Burg Schwaneck
  • Osterkurs inklusiv 2024: 23. bis 29. März im Bildungszentrum Siegsdorf

Zusammen mit einem Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtsstunden ist die Schulung Grundlage zum Erhalt der Jugendleitungscard (JuLeiCa).

Anmelden über unsere Fortbildungsseite
(Orangene Box unten laden und einfach nach den entsprechenden Daten suchen)

Hier findet ihr mehr Infos!

Fortbildungsangebot für Ehrenamtliche

Unser Ehrenamtsflyer zeigt alle passenden  Aus- und Fortbildungen auf einen Blick. Mit diesen Workshops kann die JuLeiCa verlängert werden!

Anmeldung

Einfach unter Fortbildungen die orangene Box laden und unter dem jeweiligen Termin die Veranstaltung suchen, anklicken und dort anmelden.

Befreiung Jugendleiter*innen für Fortbildungen

Für wen gilt das Freistellungsgesetz?

Es gilt für ehrenamtliche Jugendleiter*innen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schüler*innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dieses Gesetz findet allerdings keine Anwendung. Das Kultusministerium steht derartigen Beurlaubungen positiv gegenüber, solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe dagegensprechen. Das Gesetz findet auch auf Beamten und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehenden Personen entsprechend Anwendung.

Wofür wird Freistellung gewährt?

Mit der Neufassung des Gesetzes wurden folgengende Gründe festgelegt:

  • für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
     
  • zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen.

Weitere Informationen gibt es hier: www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html