Ehrenamtliche Arbeit ist ein Grundpfeiler der Jugendarbeit. Allein im Kreisjugendring München‑Land kümmern sich rund 2.000 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen um die Belange der Jugend. Ohne ihr Engagement wäre die Durchführung vieler Maßnahmen und Angebote, etwa im Bereich der Ferien‑ und Freizeitpädagogik, kaum möglich.
Die Qualifizierung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit ist Kernauftrag des Bildungszentrums Burg Schwaneck und liegt uns am Herzen.
Sie ist die Basis: Die Jugendleiter*innen-Ausbildung macht fit für den pädagogischen Alltag in Freizeitstätten, Verbänden und für die Leitung von Ferienfahrten. Der Kurs bietet allen Jugendlichen, die sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagieren möchten, das notwendige Handwerkszeug. 2023 werden zwei einwöchige Kompaktkurse (Ostern und Herbst) angeboten.
Nächste Termine:
1. bis 7. April 2023,
28. Oktober bis 3. November 2023
Zusammen mit einem Erste-Hilfe-Kurs, der über neun Unterrichtsstunden geht, ist die Schulung Grundlage zum Erhalt der Jugendleitungscard (JuLeiCa).
Anmelden könnt ihr Euch über unsere Fortbildungsseite
(Orangene Box unten laden und einfach nach den entsprechenden Daten suchen)
Hier findet ihr mehr Infos!
Um das Engagement Jugendlicher aktiv zu fördern, haben wir auch 2023 für Ehrenamtliche eine extra Broschüre aufgelegt. Unser Ehrenamtsflyer zeigt alle passenden Aus- und Fortbildungen auf einen Blick. Mit diesen Workshops kann die JuLeiCa verlängert werden!
Einfach unter Fortbildungen die orangene Box laden und unter dem jeweiligen Termin die Veranstaltung suchen, anklicken und dort anmelden.
Für wen gilt das Freistellungsgesetz?
Es gilt für ehrenamtliche Jugendleiter*innen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schüler*innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dieses Gesetz findet allerdings keine Anwendung. Das Kultusministerium steht derartigen Beurlaubungen positiv gegenüber, solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe dagegensprechen. Das Gesetz findet auch auf Beamten und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehenden Personen entsprechend Anwendung.
Wofür wird Freistellung gewährt?
Mit der Neufassung des Gesetzes wurden folgengende Gründe festgelegt:
Weitere Informationen gibt es hier: www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html
Unter www.jugendbildungsstaetten.de/angebote/juleica, www.jugendverbaende-muenchen.de/webseminare-events, www.ejm-anmeldung.de und www.jugend-oberbayern.de/veranstaltung/miteinander-trainings-vernetzungswochenende/ finden sich zudem Veranstaltungen unserer Kolleg*innen in München und ganz Bayern.